Gemeinnützige Sammlungen

Am 01.06.2012 trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft und löste das bisher geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab.

Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde eine neue Regelung für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten festgelegt. Davon betroffen sind auch gemeinnützige Sammlungen von Vereinen, die unter anderem Altkleider und Altpapier von privaten Haushalten sammeln.

Nach § 18 Abs. 1 KrWG müssen alle gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen von nicht gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten bei der zuständigen Behörde (Landratsamt Landshut) angezeigt werden.

Im Landkreis Landshut werden von vielen Vereinen gemeinnützige Sammlungen von Altpapier und Altkleidern durchgeführt. Gemeinnützige Sammlungen sind ab dem 01.06.2012 spätestens drei Monate vor Beginn der zuständigen Behörde (Landratsamt Landshut) anzuzeigen.

Abfallwirtschaft des Landkreises Landshut

Anschrift
Veldener Straße 15
84036
Landshut

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