Hinweis für die Nutzung eines Gartenwasserzählers
Der Antragsteller (Hauseigentümer) verpflichtet sich zum korrekten Einbau des Zwischenzählers. Der Zähler ist vor dem Wasserhahn fest zu installieren (frostsicher).
Es ist im Rathaus (Kasse Zimmer 6) ein Antrag zu stellen sowie eine Abnahmegebühr von 40,00 € zu bezahlen (bei Antragstellung).
15 m³ des Gartenwassers sind laut Satzung vom Abzug ausgeschlossen.
Der Antragsteller ist mit der Überprüfung und Abnahme durch den Beauftragten der Stadt einverstanden. Der Beauftragte der Stadt vereinbart mit dem Antragsteller nach Zählereinbau einen Abnahmetermin.
Mit Ablauf des Eichzeitraums ist der Zähler neu zu eichen oder auszutauschen. Dies ist der Stadt Rottenburg für eine erneute Abnahme (kostenpflichtig) mitzuteilen. Der alte Zähler ist zur Überprüfung aufzubewahren.
Die Befüllung von Schwimmbädern über den Gartenwasserzähler ist nicht zulässig, sofern das Wasser bei der Entleerung der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird.
Der Antragsteller teilt der Stadt jährlich nach Saisonende den aktuellen Zählerstand mit (durch Ablesekarte bzw. per e-mail).