Neue Regelung für Gartenwasserzähler
Im gesamten Stadtgebiet sind rund 400 Gartenwasserzähler verbaut. Da jedoch auch von allen anderen Grundstückseigentümern eine gewisse Menge Wasser zur Bewässerung genutzt wird und es somit zu einer ungerechten Behandlung kommen kann, hat sich die Mustersatzung für die bayerischen Gemeinden geändert. Darin wird vom Gemeindetag die Einführung einer Bagatellgrenze ausdrücklich empfohlen, vor allem auch aus Gründen der Gleichberechtigung. Diese Regelung legt fest, dass für die ersten 12-15 m³ (je nach durchschnittlicher Grundstücksgröße) des Gartenwassers Kanalgebühren zu zahlen sind und erst ab dem z.B. 16 m³ Gartenwasser die Abwassergebühr wegfällt.
Immer wieder kommt es zur unerlaubten Nutzung dieser Anschlüsse, insbesondere bei der Auto-/Traktorenwäsche oder der Befüllung von Pools, was ja ausdrücklich verboten ist, da das Poolwasser über die Abwasserleitung abzuleiten ist. Da der Wasserzweckverband zwischenzeitlich keine Standrohre mehr zur Poolbefüllung verleiht, war zu befürchten, dass die Anzahl der Gartenwasserzähler, die außerdem einen erheblichen Verwaltungsaufwand erzeugen, weiter stark steigen wird. Jeder Zähler muss jeweils erfasst und der Einbau vor Ort kontrolliert und verplombt werden. Nach Ablauf des Eichzeitraumes (max. 6 Jahre) erfolgt eine erneute Erfassung und Abnahme. Für die Abrechnung muss jedes Jahr jeweils eine Ablesekarte versendet und diese nach Rücklauf manuell erfasst werden.
Es gibt aber einen noch wesentlich wichtigeren Grund. In Zeiten von zunehmender Wasserknappheit sollte aus Sicht der Verwaltung über die Gartenwasserzähler generell nachgedacht werden, weil diese bestimmt den sorglosen Umgang mit Trinkwasser, zum Beispiel zur Rasenbewässerung, fördern. Wenn für jeden Liter Trinkwasser auch Abwassergebühren anfallen ist zumindest die Hemmschwelle höher und man denkt mehr über die Nutzung von Regenwasser nach. Man sollte sich ohnehin die Frage stellen, wie wir mit unserem wichtigsten Lebensmittel – dem Trinkwasser – umgehen. In unserer Region ist der Grundwasserspiegel teils um zwei Meter abgesunken. Ich denke wir sind dafür verantwortlich unser Grundwasser zu schonen und nicht noch Anreize zu setzen, maßlos damit umzugehen. Viel sinnvoller wäre es, Regenwasser zu sammeln, ggf. über eine Zisterne und ausschließlich dieses zur Gartenbewässerung zu verwenden.
Künftig wird der sogenannte modifizierte Frischwassermaßstab angewendet, was in der Gebührensatzung geregelt ist. Da unsere Grundstücke meist größer als in städtischen Gebieten sind, wurde die Bagatellgrenze auf 15 m³ festgesetzt. Die Abnahmegebühr für Gartenwasserzähler beträgt 40,00 Euro, hinzu kommt die Anschaffung der Zähler.
Das bedeutet, dass zukünftig bei allen neuen oder erneuerten Gartenwasserzählern die ersten 15 m³ des Gartenwassers nicht mehr bei der Abwassergebühr in Abzug gebracht werden. Bereits vorhandene und abgenommene Gartenwasserzähler sind bis zum Ablauf der aktuellen Eichung nicht betroffen.
Mit dieser Regelung will die Stadt Rottenburg wie viele andere Gemeinden zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser beitragen und das unnötige Gartengießen mit Trinkwasser reduzieren.