Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz
Aufgrund der Grundsteuerreform wurde auf den Stichtag 01.01.2022 für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 festgestellt.



